Die Digitalisierung hat einen nachhaltigen Wandel in den Geschäftsmodellen und nahezu allen Geschäftsprozessen bewirkt! Auch in den Abläufen und Anwendungen der Steuerabteilungen hat sie Veränderungen hervorgerufen. Eine Flut neuer Daten, die bisher für die Steuerabteilung unzugänglich waren, eröffnet nun völlig neue Möglichkeiten! Die intelligente Nutzung dieser Daten ermöglicht es den Experten der Steuerabteilung, ihre Fachkenntnisse vollständig einzubringen und strategische unternehmerische Entscheidungen maßgeblich zu beeinflussen! Kritische Sachverhalte werden bereits frühzeitig erkannt.
Um das volle Potenzial der Digitalisierung in der Steuerabteilung zu erschließen, sind neue IT-Lösungen unerlässlich! Die Datenmengen sind so umfangreich und die Anforderungen so komplex, dass sie mit den bisherigen Methoden und Technologien kaum zu bewältigen sind!
In den letzten Jahren hat sich ein eigener Markt für Tools und IT-Lösungen speziell für die Steuerabteilung entwickelt. Daher ist es für Steuerexperten nun entscheidend, sich auch technisches Know-how anzueignen!
Die Fachmedien Otto Schmidt wollen die Innovation in der Steuerbranche mit dem Taxcellence Award stärken und Benchmarks setzen. In diesem Jahr zeichnen wir Unternehmen mit unserem Award in zwei herausragenden Kategorien aus! Bewerben können sich etablierte Unternehmen mit Ihren marktreifen Lösungen sowie Start-ups mit ihren Lösungen. Zeigen Sie uns, wie Ihre IT-Lösung die Zukunft der Steuerabteilungen beeinflussen wird und sichern Sie sich den verdienten Platz auf dem Siegertreppchen!
In diesem Jahr zeichnen wir Unternehmen mit unserem Award in zwei herausragenden Kategorien aus! Bewerben können sich etablierte Unternehmen mit Ihren marktreifen Lösungen sowie Start-ups mit ihren Lösungen. Zeigen Sie uns, wie Ihre IT-Lösung die Zukunft der Steuerabteilungen beeinflussen wird und sichern Sie sich den verdienten Platz auf dem Siegertreppchen!
Start-Up Award Partner:
Die Bewerbung erfolgt durch eine Buchung über unsere Verlagswebsite und den zusätzlichen Versand des ausgefüllten Bewerbungsformulars sowie weiterer Informationen, damit die Lösung der Jury vorzeigbar gemacht wird (Zugangslink, Aufzeichnungen, Videos) an taxcellence-award@fachmedien.de. Die Bewerbung ist bis zum 02. Oktober 2024 möglich.
Die Jury sichtet alle eingegangenen Bewerbungen und nominiert jeweils 5 der Einreichungen in beiden Kategorien für den Award auf Basis der Bewertungskriterien, der Würdigung der Konsistenz und Glaubwürdigkeit der Argumentation innerhalb der Bewerbung sowie der Qualität der eingereichten Unterlagen.
Die Top 5 Bewerber beider Kategorien präsentieren ihre Lösung per Videokonferenz der Jury. Diese wählt daraufhin die Top 3 -Kandidaten beider Kategorien aus. Der Jury-Pitch findet am Anfang Oktober statt, das genaue Datum geben wir in den nächsten Wochen bekannt. Die Top 5 werden hier zeitnah über Ihre Teilnahme informiert.
Die Top 3-Kandidaten beider Kategorien dürfen zur Preisverleihung am 26. November ins Kap Europa und stellen sich vormittags dort den Teilnehmenden vor. Nach dem Teilnehmer-Voting erfahren Sie abends im Rahmen der Abendveranstaltung Ihre Platzierung und der TAXCELLENCE Award 2024 wird verliehen.
Für Nominierte (Top 5 und Top 3)
Für Gewinner
Der TAXCELLENCE Award wird unabhängig von der Veranstaltung Tax Technology Conference verliehen, weshalb auch Aussteller und Partner der Veranstaltung nicht von einer Bewerbung ausgeschlossen werden. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass alle Bewerbungen gleichberechtigt und unabhängig bewertet werden. Die Fachmedien Otto Schmidt sowie die Jury behalten sich das Recht vor, Einreichungen, die als nicht geeignet oder aufgrund von Verbundenheit zu einzelnen Jurymitgliedern als nicht unabhängig bewertet werden sowie den Bewerbungskriterien nicht entsprechen, vom Wettbewerb auszuschließen.
Teilnahmeberechtigt sind Unternehmen aller Größen aus Beratung, Industrie oder IT. Aber auch Verbände, Hochschulen und Universitäten, Vereine und andere Organisationen können sich um den TAXCELLENCE Award bewerben. Voraussetzung ist, dass die Lösung Marktreife besitzt. In der Kategorie Start-Up dürfen sich nur Unternehmen bewerben, die 5 Jahre oder jünger sind. Eine einreichende Organisation kann sich mit maximal 3 Lösungen bewerben. Die Jury kann eine Beurteilung nur dann vornehmen, wenn das Bewerbungsformular vollständig ausgefüllt wurde. Zusätzliche Recherchen werden von der Jury nicht durchgeführt.
Wir suchen Lösungen, die geeignet sind, eine „Leuchtturmfunktion“ innerhalb der Branche einzunehmen, indem sie einen neuen Standard setzen.
Wir suchen Lösungen, die hohe technologische Standards erfüllen. Durch den Einsatz neuester Technologien bilden sie eine neue Nutzbarkeit von Daten und die Relevanz der steuerlichen Verwertung.
Wir suchen Lösungen, die in ihrer Bedienung auf das Know-How der geplanten Anwender abgestimmt sind. Darunter fallen auch die Darstellung, Übersichtlichkeit sowie eine intuitive Oberfläche der Anwendung.
Wir suchen Lösungen, die bereits möglichst weit entwickelt sind. Dabei unterscheiden wir zwischen den Stadien: „Konzept/Idee“, „Prototyp“, „Roll-Out“ und „Bereits in Betrieb“. Je weiter die Lösung entwickelt ist, desto besser wird dieses Kriterium bewertet.
Wir suchen Lösungen, die möglich schnell einsatzfähig sind. Mit diesem Kriterium wird der Zeitraum bewertet, den es braucht, die Lösung zum Einsatz zu bringen.
Wir suchen Lösungen, deren Einsatz sich auch monetär auszahlt, zum Beispiel durch gesunkenen Personaleinsatz oder durch Kostenersparnis bei früh erkannten Sachverhalten.
Wir suchen Lösungen, deren Ergebnisse zu einer neuen Nutzbarkeit von Daten führen und einen sinnvollen Mehrwert für die Arbeit der Steuerabteilung bringen.
Wir suchen Lösungen, die möglich einfach implementiert werden können. Dafür müssen sie mit den üblichen ERP-Systemen der Industrie kompatibel sein.
Philipp Anspach ist Rechtsanwalt und war über sieben Jahre in unterschiedlichen Fachbereichen eines Steuerberatungsunternehmens tätig. Bei den Fachmedien Otto Schmidt ist er insbesondere als Redakteur für das Ressort Steuerrecht bei DER BETRIEB sowie als Produktmanager der REthinking Tax verantwortlich.
Philipp Anspach ist Rechtsanwalt und war über sieben Jahre in unterschiedlichen Fachbereichen eines Steuerberatungsunternehmens tätig. Bei den Fachmedien Otto Schmidt ist er insbesondere als Redakteur für das Ressort Steuerrecht bei DER BETRIEB sowie als Produktmanager der REthinking Tax verantwortlich.
Martina Hötker ist Head of Group Tax bei der HUGO BOSS AG mit Sitz in Metzingen. In ihrer Rolle verantwortet sie die Bereiche Direct Tax Compliance, Indirect Tax Compliance, Transfer Pricing Compliance, ausgewählte Employment Tax Themen und das International Tax Accounting & Reporting. Zuvor war sie mehrere Jahre als Steuerberaterin in verschiedenen Beratungsunternehmen tätig. Sie ist Mitglied des Steuerausschusses des BDI.
Dr. Vanessa Just ist promovierte Gründerin von juS.TECH, ein Lösungsanbieter im Bereich Nachhaltigkeit und Künstliche Intelligenz, sowie Bereichsleiterin BD fuseki. Sie ist eine Leading Voice zu den Themen Nachhaltigkeit, Digitalisierung und KI mit Präsenz auf zahlreichen Panels und Events und als Dozentin an der FOM in Hamburg, Autorin und Herausgeberin in renommierten Verlagen wie dem Springer Verlag und Vorständin im KI Bundesverband.
Benjamin Oesterling berät bereits seit 2010 Mandanten im Bereich der Digitalisierung von Steuerprozessen. In seiner aktuellen Position bei Grant Thornton ist Herr Oesterling nicht nur verantwortlich für Themen bei der Neueinführung von ERP-Systemen oder der Berücksichtigung neuer Geschäftsmodelle und -strukturen, sondern insbesondere auch für Transformation zur erfolgreichen Einbindung neuer Technologien auf dem Weg zur Digitalisierung der Steuerfunktion.
Herr Oesterling ist Jurymitglied in der Kategorie Start-Ups.
Prof. Dr. iur. Christoph Schmidt ist Professor an der Hochschule für öffentliche Verwaltung und Finanzen in Ludwigsburg. Weiterhin gründete er das Institut für digitale Transformation im Steuerrecht (IdTStR) an der gleichen Hochschule und leitet dieses seit März 2023.Er lehrt gegenwärtig auf dem Gebiet des allgemeinen Abgabenrechts und ist zudem Vorstandsmitglied sowie Vorsitzender des Fachausschusses I (Digitalisierbarkeit von Steuernormen) des Instituts für Digitalisierung im Steuerrecht e. V. (IDSt). In seiner Forschung befasst sich Christoph Schmidt insbesondere mit interdisziplinären Fragestellungen, die an der Schnittstelle zwischen Rechtswissenschaft, Verwaltungswissenschaft und Informatik einzuordnen sind.
Die Bewerber müssen ihre Lösung eingängig beschreiben und dabei auf jedes der acht Bewertungskriterien eingehen. Zudem muss die Bewerbung eine Kurzdarstellung des Unternehmens sowie ein Abschluss-Statement enthalten, warum die eingereichte Lösung die Auszeichnung verdient hat (max. 160 Zeichen). Die Einreichung erfolgt über ein Online-Formular. Weiterhin muss die Lösung der Jury vorzeigbar gemacht werden (Zugangslink, Aufzeichnungen, Videos).
Laden Sie sich das Bewerbungsformular herunter und buchen Sie Ihre Teilnahme. Schicken Sie die ausgefüllten Unterlagen anschließend bis spätestens zum Ablauf der Anmeldefrist (02.10.24) an taxcellence-award@fachmedien.de.
Es gelten die Datenschutzbestimmungen der Fachmedien Otto Schmidt KG. Mit dem Ausfüllen der Unternehmensinformationen und dem Versand der Bewerbung erkennen sie sich mit dem Bewerbungsablauf einverstanden und stimmen der Nutzung ihrer Daten im Bewerbungsprozess zu. Wir versichern, dass wir Ihre Unterlagen mit einem Höchstmaß an Vertraulichkeit behandeln. Alle Einsendungen, die es nicht bis zur Nominierung der Top 5 oder 3 schaffen, werden ohne Ihr schriftliches Einverständnis nicht weitergegeben oder veröffentlicht.
Wir hoffen, dass Ihnen die Seriosität der Fachmedien Otto Schmidt KG als Gütesiegel für das Versprechen der absoluten Vertraulichkeit reicht. Trotzdem haben wir Verständnis, falls Sie vor der elektronischen Einreichung der Unterlagen eine schriftliche Vertraulichkeitserklärung von uns erhalten möchten. In diesem Fall bitten wir Sie, uns unter taxcellence-award@fachmedien.de eine E-Mail mit Ihrem Namen und der Projektbezeichnung zu senden. Gerne schicken wir Ihnen eine von uns unterschriebene Vertraulichkeitserklärung zu.
Mit Einreichung Ihrer Bewerbung erklären Sie sich damit einverstanden, dass die Fachmedien Otto Schmidt KG die Bewerbung Ihres Unternehmens für den Award in einer Kurzpräsentation inklusive Bilder und Logo veröffentlicht. Sie räumen den Fachmedien Otto Schmidt KG die dazu erforderlichen Nutzungsrechte ein.
Die Fachmedien Otto Schmidt KG sowie die Mitglieder der Jury behalten sich das Recht vor, Einreichungen, die als nicht geeignet bewertet werden und/oder den Bewerbungskriterien nicht entsprechen, vom Wettbewerb auszuschließen.
Für den Verlust oder die Unvollständigkeit, der durch die Bewerber übermittelten Daten übernehmen die Fachmedien Otto Schmidt KG keinerlei Haftung, es sei denn, der Verlust oder die Unvollständigkeit beruhen auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten der Fachmedien Otto Schmidt KG oder seiner Mitarbeiter. Dies gilt auch für die Bekanntmachung von Informationen durch Dritte aufgrund von technischen Fehlern bei der Datenübertragung und/oder unautorisiertem Zugriff.
And the winner is.. Am 07. November 2023 wurde im Rahmen der Tax Technology Conference der Taxcellence Award vergeben! Die von der Jury ermittelten TOP 3 pitchten am ersten Veranstaltungstag vor dem Fachpublikum. Dann entschied das Publikumsvoting:
Herzlichen Glückwunsch!
Taxy.io wurde 2018 als Spin-Off der RWTH Aachen gegründet und entwickelt innovative Software, mit der Steuerberater:innen und Angehörige rechtsberatender Berufe ihre Prozesse automatisieren können. Wir arbeiten mit einem 45-köpfigen Team aus talentierten und qualifizierten Experten daran, unseren Kund:innen innovative Anwendungen anzubieten, die ihnen durch den Steuer-Dschungel helfen.Unser Ziel ist es, die führende Plattform für Automatisierungslösungen für die Steuerberatung zu entwickeln und dadurch eine vollautomatische, proaktive Steuerberatung zu ermöglichen.
TaxGenius ist eine ChatGPT basierte generative KI-Lösung, die mit Siemens- und Steuerwissen trainiert wurde und Siemens Mitarbeiter bei Steuer- und Zollthemen als zuverlässige und vertrauenswürdige Begleiterin in ihrer täglichen Arbeit unterstützt.
Sie ist in einer sicheren Siemens Infrastruktur implementiert und über mehrere Endpunkte, wie z.B. MS Teams, Intranet und über eine flexible Schnittstelle für die Einbindung in Steuerapplikationen erreichbar.
TaxGenius macht Siemens- und Steuerwissen in einer bekannten Arbeitsumgebung wie MS Teams schnell, einfach und nachvollziehbar verfügbar. Sie ermöglicht dadurch eine effizientere Gestaltung des steuerlichen Arbeitsalltags und damit mehr verfügbare Zeit für komplexe Fälle.
Bei EY setzen wir alles daran, dass die Welt besser funktioniert. Dafür steht unser Anspruch „Building a better working world“. Mit unserem umfassenden Wissen und der Qualität unserer Dienstleistungen stärken wir weltweit das Vertrauen in die Kapitalmärkte und Volkswirtschaften. So leisten wir einen wichtigen Beitrag, um die Welt zu verändern – für unsere Mitarbeitenden, unsere Mandanten und die Gesellschaft insgesamt.
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